Neben der Beratung und Betreuung von Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Personalräten bietet meine Kanzlei eine weitumfassende individuelle Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vom Beginn der arbeitsrechtlichen Beziehung, dem Arbeitsvertrag und dessen Ausgestaltung als Vollzeit-, Teilzeit-, unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, über die rechtliche Überprüfung und Behandlung bestehender Vertragsverhältnisse (Abmahnungen, Gratifikationen), bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (fristlose außerordentliche oder fristgebundene ordentliche Kündigung, Kündigungsschutz), stets unter besonderer Beachtung von betriebsverfassungsrechtlicher und tarifrechtlicher Vorgaben.
Als ständiger juristischer Berater in der Arbeits- und Dientsrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen besitze ich besonders vertiefte und umfassende Kenntnisse im kirchlichen Arbeitsrecht.
Meine Kanzlei berät und vertritt Ihre Rechte in folgenden Bereichen:
Auf dem äußerst weit reichenden Feld des Sozialrechts steht meine Kanzlei Ihnen insbesondere bei der Überprüfung Ihrer Bescheide und zur Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche außergerichtlich, z.B. im Widerspruchsverfahren bei Behörden, sowie im Gerichtsverfahren zur Seite.
Ich berate und vertreten Sie exemplarisch in folgenden Bereichen:
Mietrecht
Meine Kanzlei berät Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen bei der Ausgestaltung, dem Abschluss und bei der Beendigung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen.
Dabei bilden neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche für Vermieter und Mieter, die Prüfung und die Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen sowie von Pachtverträgen einen Tätigkeitsschwerpunkt.
Meine Kanzlei unterstützt Sie in der Verteidigung gegen einen gegen Sie ergangenen Bußgeldbescheid oder gegen die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Ebenso vertrete ich Ihre Rechte im Rahmen des Verkehrsstrafrechts gerade im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem drohenden Fahrverbot.
Bei Verkehrsunfällen ist es unerlässlich, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten der Anwaltsbeauftragung – bei feststehender Schuld des Unfallgegeners - Teil des von der gegnerischen Versicherung zu übernehmenden Schadens ist. Sie sollten auf keinen Fall die Regulierung dem Schadensmanagement der Versicherungen überlassen. Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit letztendlich zu Ihren Lasten gehen.
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